IHK-Übergabe-Workshop Augsburg: Was Inhaber wirklich fragen

Zwei Vorträge, ein Raum, zwei Stimmungen: Bei der Bewertung blieb es still, beim Steuerteil meldeten sich alle. Notizen vom IHK-Workshop in Augsburg.

IHK-Übergabe-Workshop Augsburg: Was Inhaber wirklich fragen
Photo by Jakub Żerdzicki / Unsplash

Rund 25 Teilnehmer beim Übergabe-Workshop der IHK Schwaben in Augsburg am 21. Juli, und die Besetzung erzählt schon viel:

  • zehn Inhaber ganz ohne Nachfolgelösung
  • vier mit einem Kandidaten, aber ohne Gewissheit, dass es hält
  • drei Familienlösungen in der Pipeline
  • zwei Nachfolger, die gerade selbst übernehmen
  • dazu zwei Banker und ein Steuerberater

14 von rund 25 also ohne gesicherte Lösung, in einer Region, in der für 2027 bis 2031 rund 24.900 übergabereife Familienunternehmen mit 109.200 Arbeitsplätzen erwartet werden (Studie des bayerischen Wirtschaftsministeriums).

Zwei Fachvorträge bildeten den Kern: Unternehmensbewertung sowie Recht und Steuern. Beim ersten hörte der Raum konzentriert zu, beim zweiten meldete sich der halbe Raum mit der eigenen Konstellation. Sieben Themen haben den Tag geprägt, mal als Frage aus dem Raum, mal als Warnung vom Podium. Zu jedem gibt es die Kurzantwort zum Mitnehmen.

Sieben Themen, die den Raum beschäftigt haben

Firma übergeben, Immobilie behalten: was passiert steuerlich? Wer das Betriebsgrundstück privat hält und an die eigene GmbH verpachtet, lebt oft in einer Betriebsaufspaltung, häufig ohne es zu wissen. Endet sie durch die Übergabe, gelten die stillen Reserven als realisiert. Rechenbeispiel aus dem Vortrag: Immobilie mit Buchwert €500.000, Verkehrswert €2 Mio., also €1,5 Mio. stille Reserven, sofort steuerpflichtig, ohne dass Geld fließt.

Kurz gesagt: Wer Firma und Immobilie trennen will, braucht zuerst die steuerliche Landkarte, dann den Plan.

Betrieb abgeben, Immobilie verpachten: geht das ohne Steuerschlag? Auch das kam aus dem Raum. Grundsätzlich ja: Wer den Betrieb im Ganzen verpachtet, statt ihn aufzugeben, kann die Aufdeckung der stillen Reserven aufschieben. Die Falle sitzt in der Reihenfolge: Werden wesentliche Teile vorher verkauft, wird aus der Verpachtung eine Betriebsaufgabe, und die Steuer kommt sofort.

Kurz gesagt: Erst die Reihenfolge klären, dann verkaufen. Nicht umgekehrt.

Bringt der Verkauf ab 55 wirklich Steuervorteile? Diese Frage stellte niemand, der Steuerberater warf sie selbst auf, als Warnung. Den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG (€45.000, einmal im Leben) und die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG gibt es nur, wenn Alter, Zeitpunkt und ein Verkauf in einem Zug zusammenkommen. Die Empfehlung aus dem Vortrag: zwei bis drei Jahre Vorlauf.

Kurz gesagt: Diese Vorteile holt sich niemand im Verkaufsjahr. Sie werden Jahre vorher gebaut.

Was setzt das Finanzamt im Erbfall an, wenn nichts vorbereitet ist? Im Erb- oder Schenkungsfall greift das vereinfachte Ertragswertverfahren, Kapitalisierungsfaktor 13,75 auf den Jahresertrag. Bei vielen kleineren Betrieben liegt das Ergebnis weit über jedem realistischen Kaufpreis. Ein Fall aus dem Raum: Nach dem Tod des Partners kam der Bescheid auf Basis dieser Standardbewertung, weil nichts vorbereitet war.

Kurz gesagt: Ein individuelles Gutachten wirkt nur vor dem Bescheid. Danach wird es zäh.

Lohnt eine Holding noch, wenn der Verkauf absehbar ist? Der Steuerberater ordnete die Holding zunächst als Modeerscheinung ein, ein Teilnehmer widersprach deutlich, und aus dem Schlagabtausch wurde die ehrlichste Antwort des Workshops: Es kommt darauf an. Der Steuervorteil beim Verkauf ist real, aber der Erlös liegt danach in der Holding, nicht auf dem Privatkonto; wer ihn für die Altersversorgung herausholt, zahlt ein zweites Mal. Meine Faustregel: Ab spätestens siebenstelligem Unternehmenswert gehört die Struktur auf den Prüfstand, und zwar früh.

Kurz gesagt: Weder Mode noch Pflicht, sondern eine Rechenaufgabe. Man rechnet sie Jahre vor dem Verkauf.

Wie sichert man ungeklärte Schutzrechte im Kaufvertrag ab? Im vorgestellten Fall war unklar, ob Marken und Schutzrechte tatsächlich dem Betrieb gehören. Die Instrumente lagen auf dem Tisch: Garantiekatalog, Freistellung, Kaufpreisabschlag, Treuhandeinbehalt. Mit welchem Betrag man das Risiko beziffert, blieb offen.

Kurz gesagt: Ungeklärte Rechte kosten immer. Entweder vorher beim Aufräumen oder im Deal beim Preis.

Warum bestand der Rechtsanwalt ausgerechnet auf dem Testament? Ganz am Schluss kam der Notfallkoffer: Vollmachten, Passwörter, Testament. Kein Thema, das einen Saal elektrisiert, und trotzdem wurde der Rechtsanwalt genau hier am deutlichsten: unspektakulär, aber es erspare Angehörigen und Betrieb im Ernstfall erheblichen Ärger. Und dann fiel noch eine Frage, die mit Steuern nichts zu tun hatte: „Was mache ich danach eigentlich mit meiner Zeit?"

Kurz gesagt: Der billigste Punkt der Liste hat im Ernstfall die größte Wirkung.

In den Pausen dasselbe Bild: Mehrere Teilnehmer erzählten, sie seien vor allem wegen der Steuerthemen gekommen, ausdrücklich trotz eigenem Steuerberater. Gesucht war eine zweite Perspektive.

Außerdem im Programm: Geheimhaltung und LOI, Asset Deal oder Share Deal, Pensionszusagen als Verkaufshindernis, Garantien und Kaufpreisabsicherung sowie die Förderlandschaft von BAFA bis Nachfolgebörse.

Und die Bewertung?

Wurde aufmerksam verfolgt, auch wenn die Technik gegen Ende einen Teil der Zuhörer verloren haben dürfte. Was fehlte, war weniger Methode als Markt: Der Käufer kam in der ganzen Rechnung kaum vor. Dabei entsteht ein Preis dort, wo Angebot und Nachfrage zusammenkommen; ob ein Mitarbeiter, ein Wettbewerber, eine Nachfolgerin aus der Familie oder ein Finanzinvestor übernimmt, verändert, was bezahlt wird und wofür.

Und die Frage davor kam ebenfalls kaum vor: wie man den Betrieb in den Jahren vor der Übergabe wertvoller und übergabefähiger macht und welche strategischen Optionen überhaupt bestehen.

Beides gehört an den Anfang der Planung, nicht an ihr Ende.

Drei Fragen für Ihr nächstes Steuerberater-Gespräch

  1. Welcher Wert würde für meine Firma heute nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren angesetzt, und wie weit liegt er über einem realistischen Kaufpreis?
  2. Hängt an meinem Betrieb eine Immobilie, und besteht damit womöglich eine Betriebsaufspaltung?
  3. Ist mein Testament aktuell, und ist der Notfallkoffer vollständig: Vollmachten, Zugänge und alles, was im Ernstfall sonst fehlt?

Alle drei Antworten sind an einem Nachmittag zu bekommen. Das ist deutlich billiger, als sie sich vom Finanzamt per Bescheid geben zu lassen.

Wer tiefer in eines der Themen einsteigen möchte: eine kurze Nachricht an kontakt@noren-nachfolge.com genügt. Für die Original-Unterlagen ist die IHK Schwaben die richtige Adresse.


Über Noren

Noren dokumentiert Unternehmensnachfolge im Mittelstand aus der Praxis.In Gesprächen mit Inhabern, Nachfolgern und Beratern sammeln wir Learnings darüber, was bei Übergaben funktioniert, was schiefgeht und woran es liegt, damit nicht jeder das Rad neu erfinden muss.

Unsere Mission: die Nachfolgelücke im Mittelstand schließen, damit Übergaben gelingen und Lebenswerke weitergeführt werden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.